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geändert 08. April 2009
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Reglement Der Rittmeister Führt die Einheit im Gefecht und in der Schüttenhoff freien Zeit. Er ist für die Ausbildungsplanung und Überwachung derselben zuständig und führt zu diesem Zwecke ständige Dienstaufsicht. Ihm stehen dabei seine Offiziere zur Seite. Im Gefecht setzt er seine Husaren gemäß den Befehlen der Generalität ein und sorgt dafür, dass die Husaren wacker drein stürmen. Allerdings wir peinlich darauf geachtet, dass der Rittmeister bei den Attacken nicht überholt wird. Sollte dies doch geschehen, kommt es beim Kriegsgericht zu drakonischen Strafen, nicht unter 30l Bier. An der Seite des Rittmeisters befindet sich immer die Truppenfahne, die vom Fähnrich und den Fahnenbegleitoffizieren vor fremden Zugriff geschützt wird. Der Rittmeister geht seinen Männern immer mit Beispiel voran und ist in seinem Führungsverhalten kühn und forsch! Der Spieß Der Spieß ist als "Mutter der Einheit" im Auftrag des Rittmeisters die Disziplin zuständig. Er führt zu jeder Tag- und Nachtzeit ein Disziplinarbuch und fungiert als Ankläger beim Kriegsgericht am Ende des Schüttenhoffs. Er hat darüber hinaus, gem. Weisung des Rittmeisters die Ausbildung der Rekruten und der Einheit durchzuführen. Im Gefecht hat er den Auftrag, zurückweichende Husaren zum Vorspreschen anzuhalten. Er beobachtet das Geschehen stets mit kritischem und wachem Auge! Der Spieß ruht in sich und strahlt auf die Einheit eine positive Ruhe aus. Er muss jedoch, wenn nötig im rechten Moment das Heft entschieden an sich reißen können, um den Rittmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Exerzierreglement zu Fuß Das Exerzieren dient der Konzentration des Husaren und verfolgt den Zweck, die Truppe nach der langen Zeit des Müßiggangs zu einer Einheit zu formen. Die Ausbildung obliegt dem Spieß der Husaren und wird auf den Grundlagen der Formaldienstordnung durchgeführt. Für gewöhnlich übt die Einheit des Nächtens. Zum einen um den anderen Einheiten keinen Anlass zu Amüsement zu geben. Zum anderen, weil es sich beim "zu Fuß gehen" um eine für Husaren unnatürliche Fortbewegungsart handelt. Jeder Husar hat vor der versammelten Einheit seine Grundfertigkeiten im militärischen Zeremoniell vorzuführen, bevor er sich in Uniform in der Öffentlichkeit präsentieren kann.
Exerzierreglement zu Pferde (folgt)
Kriegsgericht Am Ende des Schüttenhoff verfasst der Spieß aus seinen Aufzeichnungen die Anklageschriften für jeden einzelnen Husaren. Er vertritt vor dem Kriegsgericht die Anklageseite und schlägt entsprechende Strafen vor. Das Gericht setzt sich aus dem Rittmeister und zwei weiteren gewählten Richtern zusammen. Natürlich hält man sich stets an die üblichen Standards und hat in erster Linie die helfende Fürsorge im Sinn. Wenn meist auch eher die der Einheit. Nach großzügigen Bierspenden werden die Vergehen für gewöhnlich zu den Akten gelegt.
Die Uniform
Bekleidungsvorschrift für Husaren – Offiziere
Allgemeine Beschreibung der Stücke
Attila:
Grundstoff: Tuch oder Döskin, Düssel
d) Die vergoldeten oder versilberten Rosetten oben (mit der Öse) je 2 cm von der Ärmelnaht, unten – je nach der Figur – 18 bis 20 cm voneinander, die drei mittleren dazwischen in gleichen Abständen, also von oben nach unten schräg zusammenlaufende Linien. aus dem Sitz der Rosetten ergibt sich die Länge der Brustschnüre.
Pelz
Grundstoff: Döskin. Schnitt und Schnurbesatz (letzterer im allgemeinen auch in der Form), Knebelknöpfe und Rosetten auf den Bruststücken, Achselstücke und Schulterknöpfe wie beim Attila.
Der umgehängte Pelz ruht mit dem Kragen flach
auf der linken Schulter und berührt mit dem oberen Rande den Attilakragen
unmittelbar über dem Schulterknopf.
Husaren-Pelzmütze
Kopfgestell von Haartuch mit Boden aus
Wachsleinen; dunkelbrauner Pelzbezug von Otter.
Wagerecht auf dem Kopf, der untere Rand etwa 2 cm über den Augenbrauen und Ohren.
Galahose-/Anzug Nach dem Dienst mit dem Pferde trägt der Husar anstelle der schwarzen Stiefelhose eine schlicht weiße Hose und schwarze Halbschuhe. Handschuhe:Weiße Handschuhe aus Wildleder, Glacéleder, Wollen- oder Baumwollenstoff; rotbraune Handschuhe aus Leder – Marke Hundeleder – Wollen- oder Baumwollenstoff. Stiefel:
Aus schwarzem Wichs- oder Glanzleder mit
glattem Vorderblatt ohne Verzierungen. Absätze 2 bis 3,5 cm hoch. Auffallende
Stiefelformen sind verboten.
Quelle: Auszug aus Bekleidungsvorschrift für Offiziere u.s.w. des Königlich Preußischen
Heeres. Vom 15. Mai 1899. Neuabdruck 1911.
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